Berufserfahren

(Senior) Business Consultant Insurance (all genders)

Arbeitgeber
msg systems ag
Standorte
Ismaning, Karlsruhe, Berlin, Chemnitz, Görlitz, Braunschweig, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Lingen, Nürnberg, Passau, St. Georgen, Leinfelden-Echterdingen
Art
Vollzeit
Arbeitsmodell
Teilweise Homeoffice möglich
Online seit
27. April 2026

Worum es geht

Als Business Consultant für das Versicherungswesen fungieren Sie als Bindeglied zwischen operativen Fachbereichen und technischen Umsetzungsteams bei komplexen Digitalisierungsprojekten. Sie begleiten namhafte Versicherungsunternehmen von der strategischen Prozessaufnahme bis zur erfolgreichen Systemeinführung.

Sie analysieren geschäftskritische Kernprozesse und überführen fachliche Bedarfe in präzise, agile Anforderungen und Entscheidungsvorlagen. Ein wertschätzendes Teamgefüge sowie breite Weiterbildungsmöglichkeiten unterstützen Sie dabei, Ihre Branchen- und Technologiekompetenz stetig zu vertiefen.

Typische Aufgaben

  • Ganzheitliche betriebswirtschaftliche Beratung von Assekuranzkunden entlang ihrer zentralen Wertschöpfungs- und Kernprozesse
  • Strukturierte Erhebung, Bewertung und Dokumentation fachlicher Anforderungen als Brücke zwischen Kundenfachbereich und Entwicklung
  • Erstellung von Entscheidungsvorlagen, Business-Use-Cases und funktionalen Spezifikationen für neue IT-Lösungen

Wer gut passt

  • Abgeschlossenes Studium der Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik, Mathematik oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Mindestens drei Jahre fundierte Berufserfahrung in den Kern- und Betriebsprozessen von Versicherungsunternehmen
  • Ausgeprägtes Verständnis für das Zusammenspiel von betriebswirtschaftlichen Abläufen und modernen IT-Systemen
  • Fähigkeit zur klaren Vermittlung komplexer Sachverhalte sowie ausgeprägte Überzeugungskraft und Methodenkompetenz
  • Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten in Deutsch und Englisch sowie projektbezogene Mobilität im Bundesgebiet

Diese Seite fasst die Stelle in eigenen Worten zusammen. Verbindlich ist die Originalanzeige beim Arbeitgeber (öffnet in neuem Tab). Abgerufen am 13. Oktober 2026.