Berufserfahren

(Senior) Business / IT Consultant für Payments / Banking (all genders)

Arbeitgeber
msg systems ag
Standorte
Ismaning, Karlsruhe, Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Nürnberg, Passau, Leinfelden-Echterdingen, Münster
Art
Vollzeit
Online seit
27. November 2024

Worum es geht

In dieser Beratungsfunktion begleitest du Kreditinstitute, Zahlungsdienstleister und Industrieunternehmen bei der Modernisierung ihrer Zahlungsverkehrssysteme. Du analysierst bestehende Abläufe, formulierst fachliche Anforderungen und gestaltest zukunftsfähige IT-Konzepte für nationale sowie internationale Transaktionen.

Neben klassischen Zahlungsverkehrsstandards fließen moderne Finanztechnologien in deine Arbeit ein, von Instant Payments über API-basierte Bankingschnittstellen bis hin zu innovativen Bezahlverfahren im digitalen Handel.

Typische Aufgaben

  • Fachliche sowie informationstechnische Lösungskonzepte für moderne Zahlungsverkehrsarchitekturen entwerfen.
  • Anforderungen an Zahlungssysteme strukturiert erfassen, analysieren und in Pflichtenhefte überführen.
  • Transaktionsprozesse untersuchen, standardisieren und durch automatisierte Abläufe optimieren.
  • Funktionale Tests planen, koordinieren und die Qualitätssicherung bei Systemeinführungen steuern.
  • Zukunftsgerichtete Bezahlthemen wie Open-Banking-Initiativen oder neue Marktstandards in Beratungsprojekte integrieren.

Wer gut passt

  • Vertieftes Fachwissen im Zahlungsverkehr rund um Formate wie ISO 20022, SEPA, SWIFT oder TARGET2.
  • Mindestens drei Jahre praxisbezogene Tätigkeit in der Finanzberatung, bei einem Zahlungsdienstleister oder in einer Bank.
  • Erfolgreiches Hochschulstudium der Betriebswirtschaft, (Wirtschafts-)Informatik, Wirtschaftsmathematik oder ein vergleichbarer Abschluss.
  • Ausgeprägte analytische Denkweise sowie Erfahrung im Anforderungsmanagement oder in der Business-Analyse.
  • Verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch (mindestens C1-Niveau) sowie Reisebereitschaft für Projekteinsätze.

Diese Seite fasst die Stelle in eigenen Worten zusammen. Verbindlich ist die Originalanzeige beim Arbeitgeber (öffnet in neuem Tab). Abgerufen am 13. Oktober 2026.